Lauer Umzüge

Umzugs-FAQ

Alles, was Sie über Ihren Umzug wissen müssen: 

Was muss bei einem Umzug beachtet werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten, rund um das Thema Umzug, haben wir in unserem Umzugs-FAQ für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beantworten wir Sie gerne unter info@lauerumzuege.de.

Auch während der Corona-Pandemie sind wir selbstverständlich für Sie da und halten uns immer an die aktuellsten Regelungen. Wir bieten seit der Pandemie eine „virtuelle & kontaktlose Besichtigung“ per Video-Chat an und können somit Sie und uns schützen. Während der Besichtigung, geben wir ihnen eine kostenlose Beratung und erstellen anschließend ein unverbindliches Angebot. Hier können Sie noch mehr über die virtuelle Besichtigung erfahren.

Die Kosten eines Umzuges sind pauschal schwer vorherzusagen, da sie von Ihren individuellen Anforderungen abhängig sind. Nach einer kostenlosen Besichtigung können wir Ihnen, je nach Größe und Aufwand, ein konkretes und unverbindliches Angebot machen.

Kosten für das Umzugsunternehmen werden unter bestimmten Bedingungen vom Job-Center (ARGE) erstattet.

Wenn Sie als Arbeitssuchender aus Gründen umziehen, die vom Job-Center (ARGE) anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Job-Center die Kosten für eine Möbelspedition. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Auch wer Sozialhilfe in Anspruch nimmt bekommt den Umzug unter umständen vom zuständigen Amt bezahlt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wichtig: Da das Job-Center/Amt sicher gehen möchte, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie vorweg drei schriftliche Kostenangebote einreichen.

Von einem Umzugsunternehmen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG). (Keine Rechtsberatung)

Hier empfiehlt sich vor Allem in größeren Städten oder dicht besiedelten Orten die frühzeitige Bestellung (14 Tage vor dem Umzug) einer Halteverbotszone bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Wenn Sie die behördliche Genehmigung vorweisen können, benötigen Sie noch ein Unternehmen, das die Schilder sachgemäß und rechtssicher aufstellt und dieses protokolliert. Nur so können Sie einigermaßen sicher gehen, dass Ihr Umzug nicht unnötig erschwert wird.

Natürlich übernehmen wir auf Wunsch auch gerne die Beantragung der Halteverbotszone und das rechtssichere Aufstellen der Halteverbotsschilder. Sprechen Sie uns einfach an.

In den Anfangszeiten unseres Umzugsunternehmens haben sich unsere Leistungen lediglich auf die Planung und Durchführung von Privat- und Firmenumzügen begrenzt.

Schnell mussten wir aber feststellen, dass unsere Kunden für Ihren Umzug gerne noch andere Leistungen wie z.B. die Bestellung eines Halteverbots, die Entsorgung Ihres Sperrmülls oder auch die Demontage und spätere Montage der Möbel in Anspruch genommen hätten.

So wuchs mit der Zeit unser Leistungenangebot, so dass wir unseren Kunden heute sämtliche Leistungen, die mit einen Umzug einhergehen professionell und zuverlässig anbieten können.

Die Deutsche Post bietet auf Wunsch die Einrichtung eines Nachsendeauftrags an. Diesen Antrag können Sie hier direkt online beantragen:

 Nachsendeauftrag Deutsche Post.